Schiedsstelle

Die Aufgaben der Schiedsperson besteht in erster Linie in der Schlichtung von kleinen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Natur. Die Schiedspersonen sind keine Richter, sie sprechen kein Urteil. Sie haben die Aufgabe, den Streit, der vorgetragen wird, zu schlichten. Sie wird versuchen, die streitenden Parteien dazu zu bewegen sich zu einigen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Das Motto lautet also: „Schlichten statt Richten.“

Die Schiedspersonen der Verbandsgemeinde sind:

Frau Grunewald und

Herr Przybilla

Anträge an die Schiedsstelle sind ausschließlich schriftlich einzureichen an:

Schiedsstelle der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
An der Hütte 1
06311 Helbra

Bitte erläutern Sie kurz den Sachverhalt um den es geht und geben Ihre Kontaktdaten an.
Die Schiedsstelle wird sich anschließend bei Ihnen melden.

1. Privatdelikte (u.a.)

  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

2. Nachbarrechtsstreitigkeiten

  • Einwirkungen auf Nachbargrundstück (Lärm, Rauch etc.)
  • Überwuchs
  • Hinüberfall (Obst, Äste etc.)
  • Grenzbaum
  • Grenzabstände

3. Zivilrechtliche Ansprüche

  • Verletzung der persönlichen Ehre

4.    Täter-Opfer-Ausgleich

  • Durchführung, wenn Staatsanwaltschaft dies bestimmt

Skip to content