Schiedsstelle

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in erster Linie in der Schlichtung von kleinen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Natur. Die Schiedsperson ist kein Richter; sie spricht kein Urteil. Sie hat die Aufgabe, den Streit, der ihr vorgetragen wird, zu schlichten. Sie wird versuchen, die streitenden Parteien dazu zu bewegen, sich zu einigen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Das Motto lautet also:    „Schlichten statt Richten.“

Kontaktdaten der Schiedsstelle der VerbGem Mansfelder Grund-Helbra:

Schiedspersonen:

Frau Holzmann
Frau Paternoga

Sprechstunde:

jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 – 17:30 Uhr

Ort:

Verwaltungsamt der
VerbGem  Mansfelder Grund-Helbra
An der Hütte 1
06311 Helbra

-Sitzungszimmer im EG-

Tel.:     0151-43270321

E-Mail: schiedsstelle@verwaltungsamt-helbra.de

1. Privatdelikte (u.a.)

  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

2. Nachbarrechtsstreitigkeiten

  • Einwirkungen auf Nachbargrundstück (Lärm, Rauch etc.)
  • Überwuchs
  • Hinüberfall (Obst, Äste etc.)
  • Grenzbaum
  • Grenzabstände

3. Zivilrechtliche Ansprüche

  • Verletzung der persönlichen Ehre

4.    Täter-Opfer-Ausgleich

  • Durchführung, wenn Staatsanwaltschaft dies bestimmt

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