Kommunale Wärmeplanung in Mansfelder-Grund Helbra – Einladung zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

Die Verbandsgemeinde Mansfelder-Grund Helbra erarbeitet derzeit gemeinsam mit ihren Mitgliedsgemeinden eine kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es, die zukünftige Wärmeversorgung nachhaltig, bezahlbar und klimafreundlich zu gestalten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen zur Informationsveranstaltung:

Datum:17.September 2025
Uhrzeit:18:00 – 19:30 Uhr
Ort: Sonnensaal der Gemeinde Helbra

Bei der Veranstaltung werden die bisherigen Analysen und Planungen vorgestellt. Zudem beantworten wir Ihre Fragen rund um die Wärmewende in unserer Region.

Neben Verbandsgemeindebürgermeister Norbert Born und Mitarbeitenden der Verwaltung sind auch Fachleute der MVV Regioplan GmbH vor Ort, die die Verbandsgemeinde bei der Erstellung der Wärmeplanung unterstützen. Darüber hinaus geben Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale sowie der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt Einblicke in die Themen Gebäudeenergiegesetz sowie energetisches Bauen und Sanieren.

Im Anschluss an die Vorträge stehen wir Ihnen für Gespräche und Diskussionen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen!

Fragen und Antworten

 

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess zur Organisation und Optimierung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene. Ziel ist es, den Wärmeverbrauch zu senken, Kosten zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Umsetzung von Wärmeplänen in Gemeinden fest. Es verpflichtet Kommunen, bis zu bestimmten Stichtagen detaillierte Wärmepläne zu entwickeln, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu gewährleisten.

Wer ist verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen?

Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis 2026 fertigstellen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.

Was sind die Hauptziele der kommunalen Wärmeplanung?

Die Hauptziele sind die Reduktion von CO2-Emissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien. Dies soll durch die Nutzung lokaler Wärmequellen und die Optimierung der bestehenden Infrastruktur erreicht werden.

Sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung rechtlich bindend?

Nach § 3 des WPG (Begriffsbestimmung) ist die Wärmeplanung eine „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die

a) Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzeigt und

b) die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt.”

Umfrage zur Kommunalen Wärmeplanung

 

Direkter Link zur Umfrage


Kommunale Wärmeplanung

 

 

 

Skip to content